
Vaterschaft
Der Vaterschaftstest übers Sozialamt ist gar nicht mehr so abwegig wie man glaubt denn auch die Ämter haben dazu gelernt. Dies kann durchaus geschehen wenn zum Beispiel ein Vater die Unterhaltsleistung für ein Kind verweigert und vor dem Sorgerechtsgericht den Verdacht äußert es könnte ein fremdes Kind sein, so tritt zumindest vorläufig das Sozialamt ein und streckt den Kindsunterhalt vor. Dies kann aber durchaus zur Folge haben das dieses einen Vaterschaftstest vom Sozialamt aus fordert um sich abzusichern vom wem der geleistete Unterhaltsvorschuß zurückgefordert werden kann.
Da immer mehr Männer an der Vaterschaft zweifeln und auch teilweise heimliche Vaterschaftstets durchführen ist diese Entwicklung auch nicht ungewöhnlich. Denn die Sozialämter sagen es müssen erst alle anderen Geldquellen ausgeschöpft werden bevor dieses in Anspruch genommen werden kann.
Klarheit für die Mutter
Zum Vaterschaftstest kann das Sozialamt auch drängen wenn eine Schwangere bedürftig wird und den Vater nicht angeben will. So lange sie dies nicht tut kann sie auch keine Leistungen beziehen. Dies ist für werdende Mütter in einer solchen Situation oft ein Problem denn meistens sind sie auch nicht zu anderen Geldleistungen berechtigt wenn sie den Gang zum Sozialamt bestreiten. Ein Vaterschaftest vom Sozialamt kann auch der Mutter Klarheit schaffen um zu erfahren wer nun tatsächlich der Vater ist wenn 2 Männer in Frage kommen. Ohne die Vaterschaftsfrage zu klären braucht man nicht zum Sozialamt zu gehen.
Eine Lockerung der Frage der Vaterschaftstests ?
Die Gesetzgebung sieht auch eine Lockerung der Frage der Vaterschaftstests vor aber nicht so das das Wohl des Kindes beeinträchtigt werden kann. Denn es gibt auch dem Umgekehrten Fall das ein Vater den Vaterschaftstest auch beim Sozialamt beantragt um zu beweisen das er der biologische Vater ist, da sich die Mutter weigert den Vater zu benennen. Solche Fälle werden immer mehr berichtet.
Wenn der vermeintliche Vater sich weigert die Vaterschaft anzuerkennen wird er zu einem Vaterschaftstest vom Sozialamt, bzw. Jugendamt gezwungen.
Der Vater kann sich nicht entziehen
Er kann sich diesem auch nicht entziehen, denn er ist verpflichtet eine Vaterschaft anzumelden wenn eine besteht. Dafür sorgt der Gesetzgeber dann das der Vaterschaftstest vom Sozialamt unumgänglich ist, notfalls auch per Zwang.Per Zwang heisst das ein uneinischtiger Vater auch durch Polizeigewalt zum Vaterschaftstest vom Sozialamt vorgeführt werden kann. Geht dann der Vaterschaftstest vom Sozialamt auch noch positiv aus d.h. bestätigt er den vermeintlichen Vater als biologischen Erzeuger kann es sein das ihm komplett alle Kosten auferlegt werden.