15. April 2011
von admin
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Vaterschaft
Der Vaterschaftstest übers Sozialamt ist gar nicht mehr so abwegig wie man glaubt denn auch die Ämter haben dazu gelernt. Dies kann durchaus geschehen wenn zum Beispiel ein Vater die Unterhaltsleistung für ein Kind verweigert und vor dem Sorgerechtsgericht den Verdacht äußert es könnte ein fremdes Kind sein, so tritt zumindest vorläufig das Sozialamt ein und streckt den Kindsunterhalt vor. Dies kann aber durchaus zur Folge haben das dieses einen Vaterschaftstest vom Sozialamt aus fordert um sich abzusichern vom wem der geleistete Unterhaltsvorschuß zurückgefordert werden kann.
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